Wir kontrollieren die kleingärtnerische Nutzung und überprüfen, ob genug Anbaufläche in den Gärten vorhanden ist.
Anwesenheitspflicht besteht nur bei den Pächtern, die vorher vom Ansprechpartner angesprochen wurden.
Uhrzeit wird dann auch mit abgesprochen.
Bei allen anderen erfolgt eine „Begehung“ vom Gartenzaun aus.
In den letzten Jahren konnten wir eine positive Entwicklung feststellen und wollen Eure Zeit nicht
zusätzlich beanspruchen.
Wir wünschen allen Pächtern ein erfolgreiches Gartenjahr

