Kleingartenverein Simonsmühle e.V.
Verfasst am 09.11.2025 um 17:23 Uhr

Wechsel Stromzähler bis Ende 2025

Werte Pächter,


wie in der Mitgliederversammlung am 01.03.2025 besprochen (wurde auch schon in der Einladung erwähnt), müssen alle Zähler bis Ende 2025 ein gültiges Eichdatum haben.

Das gilt auch für Stromzähler.

Eingebaut werden können analoge oder digitale Zähler, die geeicht sind oder überarbeitet wurden und ein neues Eichdatum tragen.

Im Baumarkt findet man meistens keine geeichten Wechselstromzähler, aber auf diversen Onlineplattformen oder beim Elektriker nachfragen. Achtet nur in der Beschreibung darauf, welches Eichdatum angegeben wird.

Auszug aus Rundschreiben vom Stadtverband vom 10.11.2025:

„Gültigkeitsdauer geeichter Geräte

 

Die Gültigkeitsdauer des Messgerätes ist anhand eines Eichkennzeichens, gelbe Klebemarke, einem Schriftzug oder einer Plombe zu erkennen. Zählt man zu dieser Jahreszahl die Eichfrist hinzu, bekommt man das Jahr, in dem das Messgerät neu geeicht werden muss. Bei neueren Geräten kann das Gültigkeitsdatum abgelesen werden.

 

Stromzähler mit Läuferscheibe müssen nach 16 Jahren neu geeicht werden

Bei Zählern mit elektronischem Messwerk ist eine Eichung nach acht Jahren notwendig

Bei Kaltwasserzählern ist eine Eichung nach sechs Jahren notwendig

 

Bei einer Eichfrist von mindestens einem Jahr endet die Eichfrist am Ende des Jahres, in dem sie rein rechnerisch enden würde (Tag des Beginns plus y Jahre).

Der Gesetzgeber unterscheidet im Eichgesetz nicht zwischen „Hauptzähler“ und „Unterzähler“.

Es spielt keine Rolle, ob der Lieferant des Wassers oder des Stroms ein öffentliches Versorgungsunternehmen ist oder ob der Verein intern weiterverteilt. Fazit: Sobald der mit einem Messgerät bzw. Zähler ermittelte Verbrauch von Wasser und Strom Grundlage für eine verbrauchsabhängige Abrechnung ist oder in sonstiger Weise Einfluss auf die Höhe des vom Gartenbesitzer zu entrichtenden Entgelts hat, besteht Eichpflicht!“

 

Pächter, die jetzt noch keinen geeichten Zähler eingebaut haben, haben noch bis Ende 2025 Zeit das nachzuholen.

Den Zählerstand vom alten Zähler und vom neuen Zähler – als Foto (Eichdatum und die Zählernummer muss auch erkennbar sein) bitte an den Ansprechpartner oder direkt an den Vorstand schicken, per WhatsApp oder per E-Mail. Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne bei mir melden.


Mit freundlichem Gruß

Ivonne Conrad